Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) ist am 01.01.2021 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sollen kriselnden Unternehmen weitere Instrumente an
Ende 2020 wurde die bereits angekündigte Verkürzung der Restschuldbefreiungsphase vom Gesetzgeber verabschiedet. Damit wurde eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 in nationales Recht umgesetzt. Zudem
Gemäß eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung vom 14.10.2020 soll bereits ab dem 01.01.2021 neben den bislang geltenden Regelungen der Insolvenzordnung zur Sanierung und Restrukturierung von kriselnden
Die Verkürzung der Wohlverhaltensphase bis zur Erlangung der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre – ursprünglich geplantes Inkrafttreten zum 01.10.2020 – ist auf unbestimmte Zeit